Welches Kabel in unterirdisches Leerrohr

Hi,
ich habe damit eigentlich alle nötigen Informationen zusammen, danke euch allen für die Tipps und Hilfe!

Gruß

Darum ist Erdung nicht das Selbe wie Potentialausgleich. Für eine korrekte Installation brauchst du beides! :wink: Die galvanische Trennung bekämpft das Symptom, nicht die Ursache.

Und beides (Erdung und Potentialausgleich) ersetzt keinen Blitz- bzw Überspannungsschutz. Das käme dann als dritter Punkt optional hinzu. :smiley:

Aber wir entfernen uns immer mehr vom Thema…

Oh, Totschlagargument Angst machen, weil sich der Normalbürger gar nicht auskennt und einschätzen kann, was die VDE ist, was da drin steht und ob das in dem Fall richtig ausgelegt ist.

Vor allem wenn Mann die VDE als eineindeutig und Gesetz darstellen möchte. Als Leiter Projektmanagement begleitet mich dieser Unfug ständig.

Ich denke, dass wir weiterkommen, wenn wir es bei den Antworten zur Kabelnachfrage belassen und ansonsten auf den Fachbetrieb verweisen.

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Danke das wollte ich auch gerade sagen. :Übrigens ist seit Oktober 2016 auch die Installation eines Überspannungsschutz pflicht (endlich) :smiley:

Ein Kollege hatte sein FertigHaus noch schnell Ende 2017 gebaut, um der Brandschutzschalterpflicht nach VDE 0100-420 zu entgehen. Schon heftig, was er hätte drauflegen müssen.

Nicht ganz unumstritten und wenn ich so was lese:
„Ganz nebenbei sorgt die neue Normenlage also nicht nur für höhere Sicherheitsstandards, sondern eröffnet auch neue Geschäftschancen für Elektroinstallateure und -planer“ Quelle: Das Informationsportal für Elektrotechniker | Voltimum

BTW: Nicht, dass da was missverstanden wird, ich mag grundsätzlich sinnvolle Schutzschaltungen.

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@Boui
Ich behaupte schon, dass ich als Eletrotechnikermeister weiß, was ich behaupte. Das die VDE ein Gesetz ist habe ich nie behauptet. Gerichte richten sich aber danach. Da der Kunde eines Versorgungsbetriebes, sich mit dem Vertrag verpflichtet nach gültigen Regeln der Technik seine Anlage zu betreiben, würde ich diese auch anwenden. Zum Thema Brandschutzschalter dieses:

Diese Darstellung erweckt den Eindruck, dass es sich dabei auch um eine gesetzliche Auflage handelt. Fakt ist jedoch, dass die Anwendung dieser Norm in Deutschland freiwillig ist. Darauf weist auch ein Schreiben des für das gesamte Bauwesen zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hin, das dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes vorliegt. Das Ministerium hält den Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs), umgangssprachlich „Brandschutzschalter“ für nicht erforderlich. Gesetzlich bindend wäre die oben genannte Norm erst dann, wenn sie in den Landesbauordnungen als technische Baubestimmung eingeführt würde.

Was nur wenige wissen: Im Unterschied zu Gesetzen sind DIN Normen per se nicht bindend. Rechtsverbindlich werden sie erst, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt.

Da ich dieses Forum nicht Betrieblich nutze werde ich mich dann fachlich nicht mehr äußern. Irgenwann habe auch ich mal Feierabend und wenn hier eine fachlich richtige Antwort nicht gewünscht ist, dann eben nicht.

Gruß aus Soltau

Detlev

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Jetzt mal nicht schmollen. Alles gut.

Der Kollege ist Dipl.-Ing Elektrotechnik und hatte sich mit der Thematik beschäftigt. Wir hatten nur darüber intensiv gesprochen, weil wir die Hausautomation geplant hatten. Mein Fachgebiet ist das nicht. Wir machen zwar Elektrotechnik und Elektronik aber nicht im Hausbau.
Wie ich mich erinnere, kam auch das Thema ursprünglich nicht durch Ihn auf. Erstmals wurde er vom Bauträger damit konfrontiert.
Frag aber gerne nach.

Und Danke für den rechtlichen Exkurs. Da ich in einer Behörde groß geworden bin, kann ich Dir folgen. [emoji6]

Nachtrag: Deinen Text habe ich nun auch als Klarstellung auf der Seite des Deutschen Baugewerbes gefunden.
Interessant, wie hier unterschiedliche Interessenvertreter jeweils Ihre Version darstellen.
Da bin ich ja schon gespannt, welche Lobby sich hier durchsetzen wird.

Für Montag hab ich nun aber schon ein Gesprächsthema.

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