Ich mache beruflich Heizkostenabrechnungen. Deine Abrechnung ist im Prinzip ganz einfach:
Ich nehm hier mal eine Abrechnung als Beispiel die Deiner recht ähnlich ist:
Gasverbrauch: 32825 kwh
Betrag: 2192,61 Euro
demnach: 0,0668 €/kwh
Gesamtmenge verbrauchtes Warmwasser bei 60 Grad: 26,16 m3
Errechnung Warmwasserkosten:
B = 2,5 * V * (tw-10)
B = 2,5 * 26,16 * 50 = 3270 kWh
3270 kwh * 0,0668 € = 218,44 € für Warmwasser (evtl. plus anteilig Heiznebenkosten wie z.B. Kaminfeger, Betriebstrom, Kundendienst etc.)
Von den ursprünglichen 2192,61 Euro bleiben noch 1974,17 Euro übrig.
Der Betrag wird jetzt nach Wärmezählern umgelegt. Hat jeder gleich viel verbraucht, zahlt jeder die Hälfte davon, hat einer 70 % und der andere 30 % erfolgt auch die Aufteilung danach. Es spielt also überhaupt keine Rolle ob die Zähler in MWh, kWh oder in Äpfeleinheiten messen. Wichtig ist nur, dass beide Zähler in der selben Einheit messen. Die Abrechnung nach m3 ist allerdings komplett falsch da dies nichts mit der verbrauchten Energie zu tun hat.
Im Prinzip ist das jedoch immer noch falsch und nicht der Heizkostenverordnung entsprechend. Du müsstest noch nach Grund- und Verbrauchskosten aufteilen, wobei man da bei Zweifamilienhäusern Ausnahmen machen kann solange der Eigentümer auch selbst drin wohnt und der Mieter damit einverstanden ist.
Der Tip Du sollst die Abrechnung einfach von Techem machen lassen ist bestimmt nicht schlecht, man sollte aber auch beachten, dass es neben den zwei großen Abrechnungsdiensten auch jede Menge kleinerer Unternehmen gibt die auch nicht schlechter arbeiten und man bei Fragen nicht erst von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter durchgereicht wird.
Wir bieten z.B. auch die Möglichkeit an, dass die Eigentümer selbst ablesen und uns die Werte übermitteln. Dadurch wird die Abrechnung erheblich günstiger und man erhält trotzdem eine Abrechnung die der aktuellen Rechtslage entspricht (geeichte Zähler vorausgesetzt!). Gerade bei so kleinen Anlagen wird oft ein Pauschalpreis für die Abrechnung ausgehandelt der deutlich unter 100 Euro im Jahr liegt.
Dass das unverschämt teuer ist, wie Christof meint, finde ich nicht. Software, Schulungen, spezialisierte Anwälte bei Rechtsfragen, Büroräume, Fahrzeuge usw. wollen ja auch bezahlt sein und der Bäcker gibt mir meine Brötchen auch nicht aus reiner Nächstenliebe.
VG
Ralf