Stehpinkler aufpassen

Vermieter verklagt Mieter, da im Stehen gepinkelt hat und der Boden litt. Er verlor:
Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“ (dpa)

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lach-flash :smiley: -> head desk :eek:

Das wirft weitere Fragen auf …

  • lebt der Verurteilte in einem erdbebengefährdeten Gebiet, ist der Schüssel-Durchmesser unzulässig klein oder lässt sich die mangelnde Zielgenauigkeit auf andere Art erklären?
  • alte Kriegsverletzung?
  • wäre der entstandene Schaden evtl. auch durch Reinigung des Bodens in Intervallen < 6 Monaten vermeidbar gewesen?
  • warum habe ich Nachholbedarf in der Definition des Begriffs „Brauch“?

Ich glaube, ich gehe mal meinen Doc besuchen und lasse mich komplett neu domestizieren. Amnesien sind auch gerade im Angebot! :smiley: