NYM Kabel-Problem

Hallo Leute

Weiss nicht, bin vielleicht etwas Off-Topic. Aber ich weiss ja, dass hier viele Spezis rumhängen, die mir meine Frage bestimmt schnell beantworten können.

Ich hab in meinem Kabelsalat zuhause spontan entschlossen das obere Stockwerk „schnell“ neu mit Ekeltrizität zu versorgen. Ich hab also die ollen Flachkabel (die ganz alten mit dem roten PE, die so dünn sind, dass sie aus den neuen Klemm-Dosen immer rausflutschen) ausser Wand gerissen und alles schön mit NYM 5x1,5² verlegt.

Für den Herd war das kein Thema. Weil ich aber noch 5 adriges übrig hatte hab ich ne zweite Leitung nach oben gelegt für 2 Stromkreise im Obergeschoss. (Hab das Obergeschoss also in zwei Kreise unterteilt). Kurze Kabelwege (ca 8 Meter) gut gekühlt (Unterputz). Laut VDE hat das 1,5er NYM ja 16,5 A auszuhalten, demnach hab ich die auch mit 16A abgesichert. Nun hab ich aber erfahren, dass das nur für die 3x1,5 Leitungen gilt.

Abgesehen davon, dass ich kaum 16A auf die Leitung bekommen werde (2 Kinderzimmer + Elternschlafzimmer) und dass ich mehr vertrauen in die technik hab als die VDE zulässt. Könnte ich dort ein Problem bekommen? A) Technisch und B) Rechtlich?

Nur aus Neugier und zu meiner Info. Wäre über ne kurze Antwort dankbar.

Toni

Laut Belgischer regeln durfst du 1,5mm² nur mit 10A sicheren (16A mit automatische sicherung)
Aber ! wenn kontaktdosen daran kommen NUR mit 2,5mm² an zu schliessen. In Belgien ist 1,5mm² nur fur beleuchtung zugelassen. (mit unbegrensde anschlussen) (Bei 2,5mm² sind max. 8 kontaktdosen zugelassen).

Aber wie gesagt Belgische normen … kenn mich nicht aus mit VDE

Hallo Toni,

tja, eigentlich ganz einfach, VDE 0100 Teil 520 regelt das. Ist natuerlich fuer uns Nicht Elektriker ein Problem, sich da durch die ganzen Paragraphen durchzufinden. Um das ganze abzukuerzen:

Dazu ein alltägliches Beispiel: Es soll eine 3-adrige NYM-Leitung (1,5 mm2, zwei Adern belastet, keine Häufung) im Elektroinstallationsrohr in der Wand verlegt werden. Dann gilt (Verlegeart gemäß DIN VDE 0298-4 (VDE 0298 Teil 4):1998-11) Verlegeart B2.

Sicher ist nur, dass ein 16-A-Automat bei 23,2 A auslöst. Alles andere ist Spekulation.

Bei 30 °C Umgebungstemperatur ergibt sich eine Belastbarkeit von 16,5 A. Bei einer zulässigen Betriebstemperatur des Kabels von 70 °C lautet der Umrechnungsfaktor 1,06. Der Umrechnungsfaktor kommt daher, weil in Deutschland 25 °C als Umgebungstemperatur festgelegt sind. Daraus resultiert eine zulässige Belastbarkeit des Kabels (IZ) von 17,5 A (1,06 · 16,5A = 17,5A). Gemäß der Formel (Zuordnung der Schutzeinrichtungen gemäß DIN VDE 0100-430 (VDE 0100 Teil 430):1991-11) wird ein LS-Schalter mit In = 16 A (In = Nennstrom der Schutzeinrichtung) gewählt. Der Betriebsstrom des Stromkreises (Ib) darf also höchstens 16 A betragen. Angenommen, dieser Stromkreis ist für den Anschluss einer 3,5-kW-Bügelmaschine vorgesehen. Der Betriebsstrom beträgt demnach 15,22 A. Die VDE-Bestimmung ist erfüllt. Der Stromkreis ist für diese Anforderung richtig dimensioniert. Doch nun könnte ein Laie irgendwann auf die Idee kommen, in jenem Arbeitsraum, in dem schon die 3,5-kW-Bügelmaschine betrieben wird, an die Steckdose noch ein 860-W-Klimagerät anzuschließen.

Dann passiert folgendes: Die Leistung der Bügelmaschine beträgt 3,5 kW, die des Klimageräts 860 W. Macht zusammen 4360 W. Jetzt fließt also ein Betriebsstrom von 18,96 A. Demnach wird die 17,5-A-Leitung mit der 1,08-fachen zulässigen Strombelastbarkeit des Kabels betrieben. Diese Anordnung befindet sich im Überlastbereich. Man sollte meinen, dass der LS-Schalter mit seinen 16 A auslöst. Das macht er aber nicht unbedingt, da ein 16-A-LS-Schalter so gebaut ist, dass er
• 16 A (In) sicher hält
• einen gewissen, nicht definierten Überstrom zulässt und
• bei 23,2 A = 1,45 · In sicher abschaltet.

So wird also in diesem Fall die NYM-Leitung für längere Zeit überlastet. Bei dieser beispielhaften Belastung laesst sich eine Leitertemperatur von ca. 76,7 °C berechnen. Doch das ist nicht zulässig, denn das senkt die Lebensdauer der Leitung.

Was die Häufung bewirkt

Fest steht, die Leitung ist durch das Klimagerät überlastet. Also könnte man einfach eine zweite Leitung (für das Klimagerät und andere Kleingeräte) einziehen, schließlich ist das Elektroinstallationsrohr vorhanden. Aus Preis- und Platzgründen wird wieder die gleiche Leitung wie bei der für die Bügelmaschine gewählt (NYM, 3-adrig, 1,5 mm2, zwei Adern belastet). Das müsste schon passen, könnte man meinen. Denn wenn es vorher – zwar mit Mühe und Not – eine Leitung geschafft hat, sollte es mit zwei Leitungen im Rohr ganz bestimmt keinen Ärger geben. »Fast niemand berücksichtigt die Häufung der Leitungen. Das ist ganz schlimm.

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Schon bei zwei Leitungen im Rohr oder Kanal ist die Häufung zu berücksichtigen.
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      Unter Berücksichtigung der Häufung (Umrechnungsfaktoren für Häufung gemäß DIN VDE 0298-4 (VDE 0298 Teil 4):1998-11) ergibt sich eine neue zulässige Strombelastbarkeit des Kabels ([i]IZ[/i]), der Faktor 0,8 kommt übrigens von der Häufung von 14 A.

                                         Jetzt betrachten wir nur den Stromkreis mit der Bügelmaschine. Die zulässige Strombelastbarkeit des Kabels ([i]IZ[/i]) ist mit 14 A also kleiner als der Betriebsstrom der Bügelmaschine mit 15,22 A. Die Formel ist nicht erfüllt. Gemäß VDE geht das auf keinen Fall, denn der Betriebsstrom darf niemals größer sein als die Strombelastbarkeit des Kabels. Das leuchtet ein.
     [b]Größerer Querschnitt[/b]

                       Man kann es hin und her wenden wie man will: Abhilfe schafft nur eine zweite Leitung außerhalb des Rohres bzw. das Erneuern der alten. Nehmen wir an, es wird der Auftrag zum Verlegen einer neuen Leitung im Elektroinstallationsrohr erteilt. Diesmal handelt es sich um eine 3-adrige NYM-Leitung (2,5 mm2, keine Häufung, zwei Adern belastet). Auch hier gilt Verlegeart B2. Bei 30 °C Umgebungstemperatur ergibt sich eine Belastbarkeit von 20 A. Bei einer zulässigen Betriebstemperatur des Kabels von 70 °C lautet der Umrechnungsfaktor 1,06. Dadurch ergibt sich eine zulässige Belastbarkeit des Kabels ([i]IZ[/i]) von 21,2 A. Entsprechend wählen wir nun einen LS-Schalter mit [i]In[/i] = 20 A. Der Betriebsstrom des Stromkreises ([i]Ib[/i]) darf also höchstens 20 A betragen. Es sei daran erinnert: Wenn die Bügelmaschine und das Klimagerät in Betrieb sind, ergibt sich eine Leistung von 4,36 kW. Demnach beträgt der Betriebsstrom ([i]Ib[/i]) 18,96 A. Allerdings ist darauf zu achten, dass Schutzkontaktstecker maximal mit 16 A belastbar sind. Deshalb müssen die einzelnen Steckdosen mit jeweils 16-A-LS-Schaltern zusätzlich abgesichert werden, am besten mit einer professionellen Steckdosenkombination.

Fazit

     Um langfristig Brände zu verhindern, müssen die Leitungen vor länger andauernder Überlast geschützt werden. Das lässt sich z.B. durch einen empfindlicheren Leitungsschutz, z.B. B-13-LS-Schalter, erreichen. Wo mit größeren Belastungen zu rechnen ist, sollten größere Querschnitte gewählt werden – so erwärmt sich die Leitung weniger. Auf jeden Fall ist bei entsprechender Leitungsführung die Häufung zu berücksichtigen. Auch der Einsatz von halogenfreien Leitungen kann die Brandlast senken. 

So, ich hoffe, das hilft Dir etwas bei Deiner Entscheidung. Die verwendeten Formeln habe ich weggelassen, das waere zu aufwendig gewurden.

Gruss Torro

… alle Mehraderleitungen mit 1,5mm^2 Cu dürfen jeweils mit 16A in Wechselstromkreisen abgesichert werden.
Aber: in Drehstromkreisen in nur 10A zulässig.

MST
nach bestem Wissen und Gewissen :rolleyes:
Siehe auch DIN VDE 0100 Teil 430 Abschnitt 5 und Tabelle 1 und … und … und …
und: es wird auch laust 430 A1 in „Dauerlast“ und „Nicht Dauerlast“ unterschieden ….

Hallo Toni,

eines muss ich aber noch loswerden: es ist nicht gestattet, mehrere Stromkreise mit einem gemeinsamen N zu betreiben.

Gruss Torro

… und auch nicht ans 1-Wire klemmen …
… dann lieber an die Badewanne: er starb den Schutzleitertot nach DIN VDE 0100 :smiley:

Hallo steiner,

wenn man die VDE ganz genau nimmt, muss man auch die Verlegeart noch beachten. Also bei Verlegeart B2 ist 1,5er Kabel nur mit maximal 15,5A abzusichern, bei waermegedaemmten Waenden, Decken und Boeden nur mit 13 A, wenn es sich um 3 belastete Adern handelt. Nicht waermegedaemmt maximal mit 14 A.

Die Aussagen, 10 A als Sicherung zu nehmen, ist also schon aus meiner Sicht korrekt.

Gruss Torro

Junge, junge…

Das letzte mal als ich so tief in der Materie steckte war zu meiner Ausbildungszeit…

Das allermeisste war mir schon klar - vor allem der Part mit dem Nulleiter. Hab sogar den grauen Draht, den ich als 2. Nulleiter missbraucht hab, mit blauem schrumpfschlauch versehen. Ich hab sogar die VDE zu Hause (Ausgabe von 1996) aber mir wird schwindelig, wenn ich versuche drin zu lesen… :o

Okay, vorgesehen ist Licht, und Unterhaltungselektronik. Aber niemand weiss ob nicht Frauchen nicht irgendwann auf die Idee kommt, weils Kalt ist, nen 12kW Heizlüfter oder sowas anzuschalten, am besten noch mit ner 6-Fach Dosenleiste und der Verlängerung vom Bügeleisen. Man weiss ja nie…

Grundsätzlich hab ich 16A Sicherungsautomaten und größtenteils 1,5er NYM. Ich kenne auch keinen Bau, der 100% nach VDE aufgebaut ist. Regierungsgebäude vielleicht. Ich bin mir recht sicher, dass technisch da nix passiert. Wenn man da die lieben Briten sieht oder gar die dänischen Installationen… brr

Aber nach VDE müsste ich nen kleineren Automaten einbauen, hab ich das richtig verstanden?

Toni

Hallo Toni,

Ja, das hast Du richtig verstanden. Nach VDE sollen ja auch die Leitungen geschuetzt werden, nicht die Geraete. Ich wuerde es sicher auch nicht anders machen, ausser mit dem Schrumpfschlauch :smiley: :smiley: :smiley:

Gruss Torro

Hast recht, schön ist des nich mit der blauen Markierung, aber besser als nix. In der bisherigen Verkabelung (60er Jahre) hab ich Schoten gefunden wie Phase auf Rot (hatte ja noch die alten Kabel) und was die Wechselschaltung im Flur oder die Aussenbeleuchtung angeht verschweig ich mal dezent hier. :eek:

Darum soll ja nu alles besser werden. Hab nach Steiners Referenz 19,5 A für Verlegeart C (30°) in der VDE nachgelesen.

Der kritische Bereich liegt also schon bei 1,2 facher In. Da ich mal annehme, dass auf den Automaten nicht draufsteht wo genau die auslösen werd ich wohl nen doch nen kleineren einbauen oder mich auf die Toleranz der Kabelhersteller verlassen. :mad:

Eine Frage noch:

Häufung spielt bei 5 adrigen Leitungen keine Rolle? Weil Anzahl der mehradrigen Leitungen = 1 ist. Hab das da so rausgelesen. Aber die Physik ist doch die gleiche wie in nem Installationsrohr mit 2x3 adrig, oder lieg ich da falsch? Oder hab ich die VDE falsch verstanden (was mich nicht wundern würde)…

Hallo Toni,

bin schon wieder aus dem Buero weg, da hatte ich meine Unterlagen. Aber wenn ich mich recht erinnere, trifft die Haeufung dann zu, wenn man mehr als 3 (also 4) belastete Adern hat. Bei 5x trifft es also noch nicht zu, so wuerde ich das interpretieren.

Gruss Torro

Das ja das schöne an den deutschen Bestimmungen im Allgemeinen. Alles ne Frage der Auslegung. Da sind mir dann die belgischen Regelungen schon lieber, da weiss man wenigstens woran man ist :wink: :smiley:

Danke euch allen…

Toni

Da sind mir dann die belgischen Regelungen schon lieber, da weiss man wenigstens woran man ist

Auch meine meinung ! schluck ! VDE mein .rsch
Da mag ich die diskussionen nicht fuhren zwischen elektriker und -wie heissen die inspektoren auf deutsch-