Hardwarebeschreibung, Bedienungsanleitung IPS-868 Komponenten

Hallo,

ich habe mich durch einen Beitrag im Forum dazu entschlossen bei mir zu Hause die Anwesenheitskontrolle zu intergrieren.
Kann mir jemand einen Hinweis geben, wo ich eine Bedienungs-/ Betriebsanleitung finde. Der Hardware-Lieferant liefert nur die harte Ware, sonst nichts.

Für Eure Hilfestellung wäre ich dankbar.

guckst du hier,

http://www.ip-symcon.de/service/dokumentation/modulreferenz/ips-868/

da ist die Beschreibung zu finden und auch diverse Anleitungen

Hallo Dieter,

danke für die schnelle Reaktion.
Diesen Bereich habe ich überblättert. Habe direkt nach LAN-T 868 gesucht und dann natürlich nichts gefunden.:rolleyes:

Für Dummy´s wäre es jedoch nicht schlecht diese Blätter den Geräten beizulegen.
Das macht sonst auch jeder andere Hersteller so.

Wie auch immer, ich denke jetzt komme ich besser voran.

Grüsse aus Hessen :slight_smile:

Grundsätzlich muss so was beiliegen, sonst ist es ein Sachmangel.

Das ist pauschal so nicht zu beantworten und in der Rechtssprechung durchaus strittig. Durchgesetzt hat sich Sachmangel wenn fehlende Montageanweisung, aber nicht Gebrauchsanweisung ausser bei „gefährlichen Geräten“ - bspw. Überladen des Akkus.

Produkte müssen nun zwingend eine ordentliche und für den technisch nicht versierten Menschen verständliche Gebrauchsanweisung beiliegen haben. Eine deutsche Fassung ist Pflicht (§3 IV ProdSG). Dies gilt aber nur, wenn es „um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit“ des Benutzers geht. Beispielsweise, wenn akkubetriebene Geräte mit Strom versorgt werden wollen. Da hier eine Gefahrenquelle entstehen kann, ist die Sorgfaltspflicht beim Verfassen einer Anleitung höher als zum Beispiel bei einem Monitor und seinen Display-Einstellungen.

und

Das deutsche Gewährleistungsrecht sieht schon seit der Schuldrechtsreform 2002 vor, dass ungenaue oder fehlerhafte Montageanleitungen einen Sachmangel begründen („IKEA-Klausel“). Jedoch ist eine Montageanleitung nicht gleich eine Gebrauchsanweisung, weswegen die meistens Beschaffenheits-unabhängigen Gebrauchsanweisungen nicht unter die Norm fielen [§434 II S.2 BGB, siehe auch Thomas Meiers, Die Entwicklung und Reform der Sachmangelhaftung des Verkäufers beim Stückkauf, 2009, Peter Lang GmbH Seite 121]. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer mangelhaften Gebrauchsanweisung gab es daher nicht. Das Produktsicherheitsgesetz hingegen sieht nun den Anspruch auf eine ordentliche Gebrauchsanweisung vor, der bei Nicht-Erfüllung Bußgelder bis zu 10.000 Euro auslösen kann.

Aber genug des Off Topics…

Ich werde den Hinweis mal weiterleiten :slight_smile:

paresy

:stuck_out_tongue:

Das ist pauschal so nicht zu beantworten und in der Rechtssprechung durchaus strittig. Durchgesetzt hat sich Sachmangel wenn fehlende Montageanweisung, aber nicht Gebrauchsanweisung ausser bei „gefährlichen Geräten“ - bspw. Überladen des Akkus.

Wenn man die Sache aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht in einen verwendungsfähigen Zustand versetzen kann, dann schätze ich die Wahrscheinlichkeit, dass hier ein Mangel vorliegt, als sehr hoch ein.

ABER: Ist natürlich juristischer Kleinkram. Hab spaßeshalber auch mal verschiedene Quellen und Auslegungen quergelesen.
Da mich selbst so ein fehlender Zettel mal mehr als geärgert hat, kann ich verstehen, warum es einen aufregen kann und man dann den Mist am liebsten zurückschicken möchte.
Tipp: Ich würde einfach diesen Ausdruck beilegen. Fertig.

Wenn paresy diesen Hinweis weiterleitet, dann hat sich ja meine Anfrage schon gelohnt.

Es ist halt einfach frustig, wenn man sich die Info´s an verschiedenen Stellen zusammensuchen muss. :smiley:

Hmmmmm…bei meinen RGBW waren Anleitungen dabei…