Garantiebedingungen

Hallo,

habe mal eine Frage zu den Garantiebedingungen in Deutschland.

habe eine Fritzbox 7390 die bereits einmal vom Verkäufer A…n gertauscht wurde. Als jetzt das Teil defekt war habe ich es über eine RMA-Nummer an den Support geschickt mit dem Hinweis das die Box bereits getauscht wurde. Die Kaufrechnung lag beim Einschicken bei. Jetzt wurde der Garantieaustausch abgelehnt mit der Begründung das der Kaufbeleg nicht zur Box passt. Was ja auch logisch ist, da die erste Box 2011 gekauft wurde und die ausgetauschte Box neuer ist und an Hand der Gerätenummer das Prokuktiondatum 2012 ist. Einen Beleg über den Austausch habe ich nicht erhalten.

Ich finde das Verhalten mehr als merkwürdig zumal auf der Box 5 Jahre Garantie ist.

Meiner Rechtsauffassung besteht der Garantieanspruch zu recht. Haben wir im Formum einen Juristen der mir mal einen Rat geben kann ?

Andreas

Hallo!
Probiers mal bei dem Hersteller AVM. (Auf der Homepage mal nachgucken)
Anruf genügt.

Schönen Gruß:)
Egon

Also 5 Jahre Garantie klingt nach ner Hersteller-Garantie. Die bekommst du natürlich beim Hersteller und nicht beim Händler, der sich ja effektiv, auch nach neuem Recht, nach nem halben Jahr ziemlich einfach aus der Affäre ziehen kann wenn er es drauf anlegt.

Wenn ich mich richtig an die Vertragsrecht-Stunden erinnere, dann hast du nach wie vor nur 6 Monate klassische Gewährleistung. Seit 2002 hast du danach zusätzlich 18 Monate (zusammen also 2 Jahre Gewährleistung) die Möglichkeit das Gerät repariert, ersetzt oder erstattet zu bekommen wenn du nachweisen kannst, dass der Fehler schon von Anfang an vor lag. Beweislastumkehr nennt sich das. Der Zeitraum bezieht sich aber immer auf das Rechnungsdatum des ursprünglichen Geräts. Bekommst du ein Neues, dann fängt die Uhr nicht von Neuem an zu laufen.

Wenn man es in der Praxis betrachtet ist 6 Monate nach Rechnungsdatum alles Kulanz, denn du musst ab dann beweisen dass das Gerät von Anfang an nicht funktioniert hat. Wie willst du das anstellen? Wenn es trotzdem problemlos klappt, was gottseidank - grade bei dem großen A - eher die Regel ist, hast nen guten Händler. Thats it.

Wende dich am Besten mit deiner Garantiekarte an AVM.

Gruß,

Toni

Hallo,

danke für eure Rückantworten.

@ Egon

Die Box war bereits bei AVM

Der Kontakt war per Mail und ich hatte den Eindruck, das meine Email entweder nicht richtig gelesen oder verstanden worden ist.

@ Toni

Bei AVM gibt es keine Garantiekarten.
Die Garantiebedingungen stehen auf der leitzten Seiten im Handbuch und besagen 5 Jahre Garantie mit dem Kaufbeleg und der Kaufbeleg wurde eingesendet.

@ All

Nach telefonischer Rücksprache mit unserem Firmenanwalt:

Brief an die Geschäftsführung - Darlegung des Sachverhaltes - Fristsetzung - Klage
Früher war diese Firma kulanter und dem Kunden gegenüber aufgeschlossener.

Künftig werde ich sowieso die Produkte dieses Herstellers meiden. Repeater n/g griff in die Tonne - FritzFon MT-F ebenso

Andreas

Die Aussage wundert mich schon sehr.

Wie Toni schon erwähnte ist Garantie eine freiwillige Sache des Herstellers. Er bestimmt die Bedingungen und ist Dein Ansprechpartner.
Gwährleistung geht zwei Jahre, ist gesetzlich geregelt und dabei herrscht die Besonderheit, dass in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr besteht. Der Händler müßte Dir beweisen, dass die Box den Fehler bei Auslieferung nicht hatte. Ansprechpartner ist der Verkäufer.
Im Gegensatz dazu gewährt der Hersteller die Fehlerfreiheit über die ganze Garantiedauer.

So richtig klar ist aus Deiner Beschreibung nicht zu entnehmen, welchen Weg Du gegangen bist und auf welcher Basis die neue Box getauscht wurde.
Wegen den paar Euro würde ich nicht gleich ein Fass aufmachen, sondern mich einfach mal mit Erkäuterung des Sachverhaltes an AVM wenden.

Klar. Anwälte leben davon. Wie heisst es so schön? „Wenn du einen Hammer hast sieht die ganze Welt aus wie ein Nagel“.

Fakt ist jedoch, dass Garantie immer eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers ist, die er zu seinen Bedingungen erfüllt. Will er Unterlagen haben, die du nicht vorweisen kannst - pech. Rein rechtlich bist du in dieser Situation auf dich gestellt.

Ich wäre vorsichtig mit der „Brechstange“. Denn dann kannst du sicher nicht mehr auf Kulanz hoffen. Nur noch darauf dass du denen irgendwann zu lästig wirst. Ich liebe solche Zeitgenossen :rolleyes:

Ist ja gut gemeint, aber so ne Sache würde ich auch erst telefonisch klären, alternativ den Händler anschreiben und um eine Bestätigung bitten. Dann sollte es gehen. Im Prinzip kann auch der Händler die Kiste einschicken.

Gruß
Bruno

Was ihm Kosten verursacht (Arbeitskraft, Porto, Verwaltung) und daher reine Kulanz wäre. Darauf darf man in meinen Augen aber nur ohne Schimpfen, Drohen und Fristsetzungen hoffen.

Bei dem Fachhändler vor Ort würde ich es hingegen erwarten. So ein Service rechtfertigt immerhin seinen i.d.R. etwas höheren Preis.

Toni

IMHO ist die Hersteller-Garantie, soweit sie bereits beim Kauf vorhanden war, Bestandteil des Kaufs und kann hinterher nicht so einfach einseitig (Sprich: AVM) und vor allem nicht zum Nachteil des Verbrauchers geändert werden.

Ich würde also auch einen sachlichen und freundlichen Brief an die GL senden, mit der Bitte das Gerät im Rahmen der Garantie zu reparieren.

Hallo Wupperi

Genau das ist meine Rechtsauffassung und etwas anderes habe ich bis jetzt auch nicht vor.

@ Toni man könnte meinen du arbeitest für AVM :wink:

Wir sind Händler und haben jahrelang Produkte von AVM verkauft und in unserem Betrieb und Niederlassungen auch eingesetzt. Damals gute Produkte wenn ich nur an den AVM Multiprotokoll-Router für Netware und Netways for ISDN denke. Pefekter hilfsbereiter Support, dieser Eindruck haben wir heute nicht mehr von AVM.

Im Übrigen habe ich den Router als Endverbraucher über den Onlinehändler gekauft und nicht als Händler beim Distri erworben und habe somit die Rechte einer Endverbrauches und nicht die eines Händlers.

Interessanter Weise haben mir diesen Eindruck älterer Kollegen auch auf den AVM-Solutions Touren bestätigt.

Danke für die verschiedenen Sichtweisen.

Andreas

Mag sein, dass das Fritz-Zeug nicht mehr ist was es mal war und vielleicht gilt das auch für deren Service. Letztlich muss man als Endverbraucher aber zwischen Garantie (Herstellerversprechen) und Gewährleistung (Rechtsanspruch gegen den Händler) unterscheiden. Und nen Rechsleistungsanspruch, den man auch tatsächlich einklagen könnte, sehe ich da grad irgendwie nicht. Und wenn du möchtest dass der Hersteller sein Versprechen einlöst, dann musst du dich zu seinen Bedingungen an ihn direkt wenden.

Als Händler hast du ab dem ersten Tag selbst das Risiko zu tragen wenn ich das noch richtig weiss. Dann musst du das Ding deinem Kunden (wenn er Endverbraucher ist) kostenlos tauschen und du musst es auf deine Rechnung zum Hersteller schicken. Du hast lediglich die Möglichkeit kein Zeug zu verkaufen wo du von vornherein schon weisst, dass du nur Ärger damit hast. Das wissen auch die Hersteller und bemühen sich um dich. Ein Rechtsanspruch geht daraus aber nicht hervor.

Bestandteil des Kaufs […] nicht zum Nachteil des Verbrauchers geändert werden

Natürlich nicht. Darum steht im Garantieheftchen oder in der Bedienungsanleitung ja auch direkt beim Kauf schon drin was man im Falle des Falles alles zur Hand haben muss. In der Regel mindestens den Kaufbeleg.

Toni

Ein Zeuge würde theoretisch. vollkommen ausreichen

Ja, für das Ding mit der Gewährleistung hab ich das auch so gelernt. Ist es aber in meinen Augen hier nicht der Fall. Die Garantie regelt einzig der Hersteller. Und jeder Hersteller macht das wie er will. Und da hilft auch kein glaubwürdiger Zeuge, Schiedsrichter Entscheidung oder Videobeweis.

Gesendet von meinem HTC One

Ja ist schon klar. Ich hatte BGB im Studium. :smiley:
Aber ehrlich, so ganz steig ich nicht durch, was hier überhaupt gelaufen ist.

Hallo Boui,

Nochmal im Telegrammstiel :smiley:

Box gekauft 2011 beim Internethändler

Box def. 2012 - Austausch durch den Internethändler - neue Box erhalten von Internethändler.

Box def. vor einer Woche - RMA von AVM angefordert.

Box an AVM eingesendet mit original Rechnung vom Internethändler mit dem Hinweis an AVM das die Box schon mal
getauscht wurde 2012 (logischer Weise ist die getauschte Box neuer (Produktionsdatum) als die alte Box.

Mail von AVM es wird ein Beleg über den Tausch benötigt.

Telefongespräch mit Internethändler mit der Bitte um einen Beleg über den Austausch.
Mitarbeiter sagte der Vorgang läge zu lange zurück und er könne keine Gutschrift finden ( Gutschrift?! ich wollte nur einen Beleg über den Austausch)

Mail von AVM
Box wird nur getauscht wenn Beleg über den Austausch vorliegt, unter Hinweis auf Ihre Garantiebedingungen siehe Handbuch FritzBox 26.5 Zitat 5 Jahre Garantie mit dem Kaufdatum durch den Erstabnehmer.

Mail von mir an AVM
Das ich konform Ihrer Garantiebedigungen den original Beleg über den Kauf eingesendet habe.

Reaktion von AVM
Defekte Box zurückgesendet.

Scheinbares Problem von AVM das die eingesendete Box neuer als das Rechnungsdatum der org. Rechnung ist.
Bitte wo ist da das Problem? :confused: Die Box ist neuer und schon wieder defekt!

Andreas

Es spielt effektiv keine Rolle wie alt die Box ist. Du kannst eben nicht ne kaputte Box bei Ebay für 1 Euro kaufen und von AVM dafür ne neue gratis im Austausch erwarten. Nur darum gehts denen, denk ich mal. Ohne Beleg hast du eben einen Problem.

Genau wie in der Führerscheinkontrolle. Oder mein TÜV-Mensch diesen Monat. Weil ich son blöden Zettel vom Sportfahrwerk nicht finden konnte. Zack Auto stillgelegt. War sonst technisch alles okay und hab über 4 Jahre nie Ärger gehabt. Das geht dann plötzlich ziemlich fix :smiley:

Also:

  1. Gewährleistung (zwischen Händler und Käufer) scheidet aus, da Kauf > 2 Jahre (und nach 6 Monaten sowieso ohne Aussicht auf erfolg)

  2. Bleibt Garantie: Es gelten die Bedingungen zwischen Hersteller und Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes.
    Hier:

a) Es muss für AVM sicher nachvollziehbar sein, dass die Rechnung zur Box passt
b) wenn die Box schon mal getauscht wurde, dann muss dieser Tausch auch nachvollziehbar sein
Der Nachweis ist sicher am einfachsten schriftlich zu erbringen. Wenn das nicht möglich ist, hilft nur ein freundlicher Brief, ggfls. unter Nennung der Namen und Anschriften derjenigen, die die Box getauscht hatten, an einen verantwortlichen MA bei AVM.
c) Bei erfolglosem Versuch bleibt nur die Klage auf Einhaltung der Garantiebedingungen, unter Nennung von Beweismaterial (Schriftverkehr -> der ja nicht zum Austausch der Box vorliegt) und Zeugen. Ist aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

IMHO liegt das Problem hier, dass AVM gar nicht gezeigt werden kann, dass die Kaufbeleg (Von dem die Garantie Ihren Ursprung hat) und die zwischenzeitlich getauschte Box, zueinander passen. Da würde ich als AVM auch nicht austauschen.

Meine Meinung: Wenn Du keinen Schriftverkehr oder zumindest ein schriftl. Statement des Händlers oder Vorbeseitzers bekommst, schliess den Fall und kauf Dir einen Linksys, oder wieder ne FB und stelle in jedem Fall sicher, dass Du alle Dokumente hast, denn das ist das eigentliche Problem.

Ganz genau so sehe ich das auch.

Ich würde mit dem Händler sprechen, dass er mir den Tausch bestätigt oder er soll Dir halt einen neuen Beleg für die zweite Box zum Tauschdatum schreiben. Wenn das nicht fruchtet, würde ich die c´t mal fragen. Die suchen immer so nette Sachen.

Und einen Lynksys würde ich nicht nehmen. Die haben mich immer genervt. Asus AC66U oder AC68U sind nette pimpbare Router.:wink: