FHZ1000 Verwendbarkeit fraglich

hallo,
Ok-die Sendezeitbeschränkung ist gesetzlich auf 1% festgelegt. Dass ELV und Konsorten dies aber nicht explizit kommunizieren finde ich sehr bedenklich. Immerhin wird dadurch die Verwendbarkeit erheblich eingeschränkt.Juristen haben dazu treffende Bezeichnungen.

Hier ein Beispiel dieses Systemmangels:

Eine Anwesenheitssimulation mit IPSymcon, FHZ1300PC und 3 FS20 Funkschaltern in 3 Räumen, die vom FHZ jeweils durch nur 1 Wand getrennt sind. Dabei kann man sich den Zufallsgenerator in der Anwesenheitssimulation sparen. Ob die Funksignale was auslösen oder nicht, hängt vom Zufall ab. Dabei ist nicht die Funkstrecke schuld, ein Test mit dem Handsender ergab auf kurze Distanz dasselbe. Manchmal schalten die Dinger nach 1 Impuls, manchmal erst nach 5 oder 7 Impulsen. Ich bin dann hingegangen und habe 7-er Pakete Schaltbefehle ausgesendet. Dies erhöhte die Schaltwahrscheinlichkeit auf über 95 % selbst bei noch grösseren Distanzen und mehr Mauern dazwischen. Soweit so gut, wäre da nicht die Sendezeitbeschränkung. bie dieser Schalt"art" ist nach kurzer Zeit Schluss mit Lustig, die FHZ verweigert aus gesetzlichen Gründen den Dienst. Und hier beisst sich das System selbst in den Schwanz. Meiner Meinung nach ist sowas unbrauchbar und ein „Kinderspielzeug“ wie das jemand im Forum bemerkte.
Die Lösung wäre eine wie auch immer geartete Heraufsetzung der erlaubten Sendezeit. Wie die FHZ-Linux Fraktion aufzeigt scheint das wohl zu gehen. Technische, realistische Konsequenzen sind bei den kleinen Sendleistungen und der kurzen Reichweite wohl kaum zu erwarten. Zudem ist diese Beschränkung ad absurdum geführt, wenn Anwender mehrere FHZ in Betrieb nehmen (das freut nur den Hersteller) oder über ein Schaltinterface einfach den Handsender betätigen, der hat nämlich keine Sendezeitbeschränkung.

Ich kenne die genauen Regelungen hier in der Schweiz nicht. Es könnte ja auch sein, dass ich das System in irgendeiner „Bananenrepublik“ einsetze, wo es diesbezüglich keine so einschränkenden Gesetze gibt, deshalb frage ich, wie lauten die Befehle zum Ausschalten der Beschränkung, oder zum Zurücksetzen des Zeitkontos (letzteres scheint in bestimmten Grenzen möglich und in der Originalsoftware implementiert zu sein). Hinweise bitte auch gerne per PM.

Gruss Beat

Ich nenne das ‚Don Quixote kämpft gegen Windmühlen‘.

Franz

mag sein, aber es gibt immer einen Ausweg. Die Linux-Leute haben z.B. die Firmware des FHZ angepasst, damit es mit ihrer Software läuft. Das wäre z.B. ein Ansatzpunkt. Aber ich will mir nicht unnötig Arbeit aufhalsen. Es geht bestimmt auch mit weniger Aufwand.

„Die Linux Leute“ haben nur die PID/VID geändert, damit die FHZ mit dem default FTDI Treiber läuft. An die Firmware kommen sie nicht ran.

Es gibt in Deutschland diese Regelung. Danach richtet sich ELV. Wenn es in der Schweiz anders sein sollte, kannst du gerne Fragen, ob Sie dir ein Produkt anbieten, welches diese Beschränkung nicht hat.

Da das umgehen dieser Limitation nicht erlaubt ist, schließe ich dieses Thema.

Schönen Sonntag,
paresy