elektrischer Kugelhahn für Trinkwasserleitung

Hallo,

ich möchte gerne unsere Haupttrinkwasserleitung per IP Symcon auf- und zufahren und suche hierfür Tipps was man da nehmen kann.
Am liebsten hätte ich für das vorhandene Schrägsitzventil einen neuen Einsatz, alternativ könnte ich mir auch einen Kugelhahn vorstellen.
Was gibt es denn da bezahlbares?
Die Dinger die ich gefunden habe waren meist außerhalb meines Budgets von möglichst unter 100 Euro.

google mal nach 2-Wege Zonenventil ab 40,-
am Besten mit 230V Stellmotor (lässt sich bequem mit RollladenAktor bedienen)
Magnetventil braucht in einer Stellung immer Spannung.
ps: stehe mehr auf Thiele silber

In der Trinkwasserleitung musst du streng genommen einen Totraumfreien Hahn wählen…

Totraumfreien Hahn

kann man den essen ? :smiley:
hab mein Kugelventil hinter die wasseruhr vom „Provider“, einbauen lassen

Hallo,

Ich würde das mit einem elektrischen Kugelhahn lösen.
Zu beachten ist aber das der Kugelhan eine DVGW Zulassung hat, sonst darf er in Deutschland nicht in einer Trinkwasserinstallation eingesetzt werden.

Gruß
Frank

p.s.:
Bei der Trinkwasserinstallation ist das genau so wie beim Strom auch, diese darf nur von einem bei Deinem Wasserversorger zugelassenen Installationsunternehmen ausgeführt werde.

Edit: Sorry, war ein Shop-Link :o - mit der Bezeichnung lässt es sich finden :wink:

Das wäre z.B. eine Variante: 2 Wege Kugelventil elektrisch gesteuert G1 Zoll DN 25, Compact, mit DVGW Zulassung

Beste Grüße
/Jens

Bis zur Wasseruhr, oder?

Gruß
Bruno

Nein, seit ein paar Jahren dürfen auch die Wasserleitungen nach der Wasseruhr nur durch zugelassene Unternehmen verändert werden. Deshalb habe ich nach dem Umbau der Badewanne zur Gästedusche auch die Armatur in Kniehöhe :wink:

Halo,

Nein, das betrift die gesamte Trinkwasserinstallation, das verhält sich bei der Elektroinstallation übrigens genauso.

Gruß

Frank

Machen darf es jeder, aber abgenommen werden muss es. Bei beidem.

Wo genau steht denn das?

Grundsätzlich muss die Erstinstallation abgenommen werden zur Anmeldung beim Versorger, aber das auch jede Änderung an der Anlage abgenommen werden muss halte ich für sehr unwahrscheinlich. Genauso wie die Aussage hier in Thema „zugelassene Unternehmen“.

Für die Abnahme korrekt, für die meisten Arbeiten danach wurde mich schon die Quelle interessieren.

tsts, bald sind wir so weit das man sogar fürs A…abwischen am Häusl ein Zertifikat braucht.

An meine Elektro- und Wasserleitungen laß ich keinen ran außer mich selbst. So gut wie die beieidet zertifiziert und geprüften Kabelanklemmröhrlverlegergehilfen ist Mann schon lange.

… und das mir jetzt keiner die „Versicherung zahlt nicht“ Karte hochhält. Etwas Hausverstand und mitdenken beim Arbeiten dann braucht man keine Versicherung.

kopfschüttel
bb

NAV - Einzelnorm

(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.

Du darfst also einen kaputten Schalter gegen einen anderen austauschen, einen 2. installieren schon nicht mehr. Wobei nicht die Durchführung sondern die Verantwortungsübernahme relevant ist. Du kannst ein ganzes Haus mit Elektrik ausstatten aber es darf nur nach Abnahme eines im Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen „aktiviert“ werden.

und das gleiche für die Trinkwasserinstallation:

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

§ 12 Kundenanlage
(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

Hach ja, die schöne Theorie. Da hat die Lobby mal wieder schöne Arbeit geleistet, obwohl die Regelung völliger Schwachsinn, da nicht kontrollierbar ist.
Wer soll denn den Vorher-nachher-Beweis führen.
Ein Vertreter der EVU und des Wasserversorgers schickt einmal im Jahr einen Hiwi zum Ablesen des Zählerstandes und alle X Jahre tauscht eine georderte Firma die Zähler.

Den Status Quo zum Stichtag der Regelung wurde auch nicht erfasst.

So what?

Ich lach mich weg.

Bei mir war seit 15 Jahren keiner vom EVU, ich kann selber ablesen.

Ich suche auch noch nach Kugelhähnen, am liebsten in Niedervolt-Ausführung, denn dann ist nochmals ein Problem umschifft.

Am liebsten (aber das habe ich noch nicht gesehen) wäre mir einer, der an beliebigen Positionen zum stehen kommen kann und dieses über eine Spannung/Poti ausgibt.

Vom Prinzip her wäre ja jeder beliebige drei-Euro-Kugelhahn dafür umbaubar, es fehlt lediglich ein Motor mit Getriebe, Endlagenschalter und ein am Kugelhahn anbringbares Zahnrad … stat dem Hebel …

Kann jemand Empfehlungen aus eigener Erfahrung zu marktüblichn Produkten geben? Die Preisspanne bei Suche im google geht ja von irgendwo bei 50 EUR bis 1000 EUR …

Danke!