Datenschutzvereinbarung als Integrator

Eine Frage an die Integratoren:
Wenn ihr per Fernzugriff bei euren Kunden eine Wartung, Programmierung oder Fehlerbehebung in IPS und ggf. auf der Symbox macht, habt ihr dafür mit dem Kunden eine Datenschutzvereinbarung (evtl. in einem Wartungsvertrag) geschlossen?
Aus meiner Sicht sind in IPS schon datenschutzrelevante Daten vorhanden. Wenn das Archiv Stromzähler aufzeichnet oder vielleicht (Licht-)Schalter, kann man damit auf das Verhalten von Personen schließen. Per Fernwartung hat man dann theoretisch Zugriff auf diese Daten. Das sollte also geregelt sein.

Ich frage das zwar aus Sicht des Integrators (bin in der Vorbereitung), wie man das praktisch gestalten kann, aber mir ist das Thema Datenschutz auch als Kunde immer wieder wichtig.

Ich bin zwar kein Intgrator, aber ich denke, dass Unterstützung oder (Fern-) Wartung noch relativ unproblematisch ist. Spannender wäre es, wenn du die Betriebsverantwortung übernimmst, wobei du selbst dann ja nicht wirklich „die Daten“ verarbeitest.
Stichwort wäre zum Betrieb CADP-P, aber das halte ich für eher unwahrscheinlich.

Update:
Das Stichwort liefert nicht wirklich viel :flushed:, aber es gibt ja auch deutsche Suchbegriffe.

Z. B. Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DS-GVO - FAQ | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Habe ich gerade überflogen, ich denke eine Vertraulichkeitsvereinbarung wäre vermutlich interessanter, da du final nicht wirklich „Verarbeiter“ bist.

Ich antworte aus der Sicht eines Integrators:
Ich habe mich 2018, als das Thema DSGVO modern wurde, umfassend anwaltlich beraten lassen und würde auch jedem empfehlen, es ebenfalls zu tun. Ich weiß daher auch, mit wem ich welche Vereinbarungen zu treffen habe, um DSGVO-konform zu arbeiten, und mit wem nicht.

Nur so viel: Ich habe im Rahmen eines Fernzugriffs auf eine IP-Symcon Installation nur sehr selten mit personenbezogenen Daten zu tun.