Wie wir das Lizensemodell für die Linux/RasPi Version aussehen

Okay, ich sehe hier nur eine Nuace.

es kann nur einen produktiven IP-Symcon-Server geben, der gleichzeitig die PushNotification bzw. das kommende Connect-Modul unterstützt. Aus diesem Grund handelt es sich hier um eine Einzelplatzlizenz.

Oben steht „kann nicht“ - das heisst für mich es ist technisch bedingt und ist durchaus einzusehen. Unten steht „Einzelplatzlizenz“ - das heisst „darf nicht“ und gehört für mich in die Rechtsabteilung.

Dazu vielleicht noch drei Worte und ich denke wir können das Thema bei Seite legen.

Toni

Für mein Verständnis gehört eine Hot-Standby Installation zum Bereich „Programmier- und Testzwecke“. Ich sehe hier also keinerlei Problem.

paresy

ok, jetzt fehlt nur noch das Szenario „verteilte Installation“ :wink:

Dann machen wir das Thema mal zu meinem Thema.

Was Raketenschnecke sinnvollerweise in den Raum stellte ist die verteilte Installation.

Laut ersten Satz der Nutzungsbedingung habe ich freundlicherweise eine Installation auf einem Server und eine weitere aktive Installation auf einem Client mit angeschlossenen Touchdisplay in der Küche.

Hier wäre ich laut Steiner illegal unterwegs :eek:, laut erstem Satz der Nutzungsbedingungen nicht :).

Meine 2 Hot-Standby, oder Testumgebungen oder wie der liebe User sie auch nennen will sind ja auch wieder legal. :confused:

Push- oder Connect-Funktionalitäten mal außer acht sind die Nutzungsbedingungen alles andere als klar ausgelegt. Bin gespannt wann ich das erste Schreiben in meinem Postfach finde :smiley: und diese einem Fachanwalt übergebe.:cool:

Sehe dies wie Raketenschnecke, verteilte Installation ist wichtig und entspricht meinen damaligen Lizenzbedingungen beim Kauf. Was bis heute als Standby- oder Testsystem läuft kann über die Raspberry Lösung besser als verteilte Lösung funktionieren.
Ich finde die Idee schon schick, wenn ich meine vorhandene Raspberry Heizungsteuerung nicht über Modbus TCP Server anbinden muss, sondern lokal ein abgesetzter IPS läuft, welcher sich mit meinem Haupt-IPS unterhält :slight_smile:
Grundsätzlich wäre ich auch bereit hierfür 30,-€ zu zahlen – praktisch tue ich dies ja mit der Subskription :wink:

Ich möchte zu diesem Thema nochmals unterscheiden zwischen parallelen Installationen die nicht miteinander Kommunizieren und verteilten Installationen bei denen jeder IP Symcon Server über die Informationen des anderen verfügt.

Parallele Installationen sind nach meiner Auffassung von meiner existierenden Lizenz abgedeckt. Bei einer verteilten Installation benötige ich jedoch wahrscheinlich einen Connector der sich um den Informationsaustausch zwischen den IP-Symcon Server kümmert bzw. diese synchronisiert.

Ich schieße mir mit meinem Kommentar zwar jetzt ins eigene Bein (bzw. Portmonee) aber warum lässt der Hersteller nicht die parallele Live Installation in privaten Haushalten zu und verkauft als ein weiteres Produkt die Lizenz für einen „Connector“ der die Kommunikation zwischen parallelen IP- Symcon Server Installationen erlaubt ?

Also ich finde hier keine Einschränkung und bis vor dem WE war dies unten noch die herrschende Meinung und wurde so auch immer bestätigt.


Handbuch:

Eine IP-Symcon Lizenz berechtigt Sie, IP-Symcon beliebig oft in Ihrem Privathaushalt zu installiere

Forum:

Frage:

Darf ich die Sofware IP-Symcon auf meinen zweiten Rechner laufen lassen
mit der gleichen Lizence,oder muß ich eine neue kaufen

@Steiner: … innerhalb eines Haushalts: kein Problem

Frage @Elektroniker :

4… und die Nutzungsinfos bei der Installation widersprechen sich! Entweder nur eine Installation auf einem PC oder beliebig in einem Haushalt! Was gilt denn?

@paresy: 4. Es ist nur eine Installation pro PC möglich. Wenn du mehrere Rechner hast, darfst du IP-Symcon auf mehreren Rechnern (z.B. Live-/Test-System) installieren, sofern es sich um einen Haushalt handelt.


und wenn man weiter sucht, wird man noch weitere Stellen finden.

Wenn ich mir den Thread nochmal von vorne bis hinten durchlese komme ich zu dm Schluss: Alles wie gehabt. Alles beim Alten. Und bis irgendwo explizit etwas Anderes steht werde ich diesen Standpunkt behalten und nach Außen kommunizieren.

Es spielt letztlich, nach wie vor, keine Rolle ob funktionsfähige IPS-Setups auf eingeschalteten PCs, ausgeschalteten PCs oder umschaltbaren PCs installiert ist, ob die Systeme miteinander kommunizieren, produktiv arbeiten, als Testumgebung gedacht sind, ob ein Windows drunter liegt oder ein Ubuntu. So steht es in den Nutzungsbedingungen und etwas Anderes wurde hier nirgends explizit angekündigt oder ausgerufen. Und wer will schon immer entscheiden ob ein sehr spezieller Einsatz der Software nun ein „Programmier- und Testzweck“ ist oder nicht?

Der fälschlicherweise zitierte Lizenztext stammt von IPS1, das war ein völlig anderes Produkt, und ist heute mit den neuen Möglichkeiten von IPS wohl sehr mißverständlich. Ich empfehle den einfach gar nicht erst ignorieren. :wink:

Toni

sehe ich inzwischen fast ähnlich. Nur: dann gibts keinen Grund, die Nutzungsbedingungen anzupassen (wie gestern geschehen). Es sei denn, der Hersteller will wirklich eine Änderung (was ihm ja frei steht).
Sehr unglücklich wird es, wenn technische Einschränkungen (z.B. die, dass nur max. eine Installation pro PC möglich ist oder „…zu jeder Zeit nur eine produktive Installation im Betrieb sein…“) in die Nutzungsbedingungen eingewoben wird. Hat da nichts zu suchen und verwirrt nur.
Was in den neuen Nutzungsbedingungen nicht wirklich eindeutig geregelt ist (mir aber egal), ist die Möglichkeit der uneingeschränkten Anzahl der (produktiv-) Installationen im privaten Haushalt:

Zitat:

Eine IP-Symcon Lizenz berechtigt Sie, IP-Symcon beliebig oft in Ihrem Privathaushalt zu installieren…

Unter dem Elektronenmikroskop stellt sich die Frage (kann, muss aber nicht überbewertet werden): ja wie denn nun? parallel oder (zeitlich) nacheinander beliebig oft?

Ich berufe mich für meinen Teil auf die zum Zeitpunkt des Lizenzkaufs formulierte Lizenzbedingung (sinngemäß: „…beliebig viele Parallel-Installationen in einem Privathaushalt…“).

EoM