Wie wir das Lizensemodell für die Linux/RasPi Version aussehen

Hallo,

da ich evtl. vorhabe, mein IPS wieder aktivieren und mir nicht sicher bin, ob ich weiterhin auf Windows setzen möchte, stellt sich für mich derzeit eine wichtiger Frage:

Gibt es schon Überlegungen, wie das Lizensemodell für die Linux/RasPi Version aussehen wird, speziell für Bestandkunden.

Direkt gefragt:

  • wird man die vorhanden Lizense für Windows auf Linux / RasPi nutzen oder umschrieben können ?
  • oder wird ein Neukauf notwendig sein ?

Ich würde sagen das ist wie es immer schon war:

Unbegrenzte Anzahl an nutzbaren Hardware-Systemen

Das betrifft nur die angeschlossenen Systeme an deinem IPS.

Aber in deinen Räumen, und für Dich als Kunden kannst Du IPS also auch die Lizenz so oft nutzen wie Du möchtest.

Leider nein:

  1. Lizenzgewährung
    Die Symcon GmbH gewährt eine Einzelplatzlizenz zur Installation der Software auf einem beliebigen einzelnen Personalcomputer (sei es ein Einzelplatzcomputer oder eine Workstation in einem Netzwerk).
    Die Einzelplatzlizenz gilt ausschließlich für die Software, für die sie registriert wurde und
    ist zeitlich nicht begrenzt. Die Einzelplatzlizenz gilt für alle Versionsnummern der Software.
    Der Lizenznehmer hat kein Recht auf Updateversorgung durch die Symcon GmbH.
    Es ist verboten, die Einzelplatzlizenz, bzw. die zur Einzelplatzlizenz gehörigen Daten,
    zu verkaufen, zu vermieten, zu verschenken, zu verleihen, sonst wie zu vertreiben oder bekannt zu machen oder Dritten Einsicht in die Lizenzunterlagen zu gewähren.
    Es ist verboten, nicht von der Symcon GmbH generierte und autorisierte Freischaltschlüssel zu verwenden. Diese Schlüssel (Cracks) sind illegal.
    Die Symcon GmbH lehnt ausdrücklich jede Verantwortung bei Einsatz dieser Schlüssel ab.
    In diesem Fall erlöschen alle Verträge und Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Symcon GmbH sofort.

Zu Testzwecken kann zeitlich begrenzt die selbe Lizenz auf einen zweitem System installiert werden.
Unsere Lizenzbedingungen sind unabhängig vom Betriebssystem (Ubuntu, RaspberryPi oder Mac OSX).
Also jeder kann es nun ausgiebig testen!

MST

Bin nun etwas überrascht.

Wann gab es diese Änderung der Lizenzbedingungen?
Ich habe so einer Änderung definitiv nicht zugestimmt.:mad:

Es galt zu meinem Kaufdatum 2010 die unbegrenzte Installation in einem Haushalt.

So war auch meine Kenntnis!

Hallo,

ich bin privater Nutzer und dieser Lizenzänderung habe ich auch nicht zugestimmt. In der Dokumentation ist aktuell noch folgendes zu lesen:

Link entfernt!

@steiner
Bezieht sich das neue Lizenzmodell auf neue Kunden oder sind auch Altkunden betroffen?

Schönes Wochenende

Jörg

Den Kenntnisstand von Boui hatte ich auch und deshalb so kommuniziert.

Da muss ich mal auf die Suche nach meinen alten Unterlagen gehen…

ganz ehrlich: für mich ist die Lizenzbedingung im obigen Link bindend (=> Vertragsbestandteil). Genau zu diesen Bedingungen hatte ich gekauft. Alles andere ignorier ich nicht mal.

Was ich mitlerweile ziemlich ätzend und extrem unprofessionell finde, dass es zu derartigen Kernfragen unterschiedliche Aussagen vom Hersteller gibt und anscheinend mal wieder dem Kunden etwas stillschweigend untergejubelt wird.
Wäre nicht das erste Mal.
Wenn es sich tatsächlich um eine Änderung der Lizenzbedingungen handeln sollte (ich sehe hier immer noch die Variante „Irrtum“), dann wäre es m.E. eine Selbstverständlichkeit, Bestandskunden per email/Newsletter aktiv darüber zu informieren. So weiß kein Mensch, ab wann und für wen diese Änderung gilt.
Leute, Ihr habt echt Talent, hier völlig unnötig Baustellen aufzumachen!

Hallo,

hatten wir da nicht schon mal etwas? Erinnert mich irgendwie an

Andreas

nicht nur einmal. Ich erinnere mich dunkel an so ziemlich die gleiche Diskussion vor ca. 1 Jahr ? (wobei es sich da um ein Missverständnis seitens eines Users ging - meine ich). Aber die Forensuche animiert mich nicht, danach zu suchen :smiley:

Hallo Raketenschnecke.

Kann mich noch dunkel daran erinnern. Bin ja auch erst seit 2006 „dabei“. :smiley:

Kann den ganzen „hype“ um den Raspi sowieso nicht ganz nachvollziehen.
IPS Plattformunabhänig finde ich gut (iOS und Linux) - aber auf dem Raspi läuft meine Anwendung sowieso nicht.
Aber das ist eine andere „Baustelle“ und nur meine pers. Meinung.

Andreas

Hallo,

Meine Frage bezog sich nicht auf die Testversion, sonder auf die Finale Version.

Für mich stellt sich die Frage, fange ich den Aufwand einer kompletten Neueinrichtung noch mal an und ziehen dann alles auf einen Linux-Server oder RaspPi später um oder lasse ich das bleiben, wenn ich für die Linux-Version nochmal zahlen müsste - dann hätte sich das ganze direkt erledigt.

Also die von steiner zitierten Zeilen zum Lizenzmodell sind in abgewandelter Form schon ewig alt. Gefühlt bestimmt schon seit ich dabei bin. Allerdings bin ich auch erstaunt, denn ich hatte sie für vollkommen überholt gehalten und kann sie aktuell auch nirgendwo mehr finden. Eher im Gegenteil. Der im Forum kommunizierte Stand und die oben verlinkten aktuellen Nutzungsrechte sagen etwas vollkommen anderes.

@steiner: Hast du vielleicht versehendlich aus nem Backup zitiert? Oder ist das speziell eine Passage für gewerbliche Nutzer? :confused: In dem Fall kam das sehr mißverständlich rüber.

[Edit]Das Zitat stammt auch nicht aus der aktuellen Eula, die allerdings eine Passage enthält, die im Kern genau das aussagt. Einzelplatzlizenz. Wobei die ganze Eula nach Copy&Paste ausschaut und der einzige Ort zu sein scheint in dem das Wort gebraucht wird. Ich bitte daher um Aufklärung und Korrektur der wiedersprüchlichen Aussagen zu diesem Thema. Ist ja auch rechtlich so eine Sache…[/Edit]

Toni

ist ziemlich still geworden, vielleicht googeln sie noch :D:D:D

@all,

sorry, Entschuldigung!

Ich sollte lieber das Wochenende Wochenende sein lassen und nicht aus falschen Texten* zitieren :mad:

Zur Klarstellung: es kann nur einen produktiven IP-Symcon-Server geben, der gleichzeitig die PushNotification bzw. das kommende Connect-Modul unterstützt.
Aus diesem Grund handelt es sich hier um eine Einzelplatzlizenz. Unverändert darf zu Programmier- und Testzwecke, die Software auf weitere Endgeräte im selben Haushalt, zeitlich begrenzt installiert werden. Dazu gehören auch die neuen Ubuntu, RaspberryPi oder Mac OSX Versionen, die selbstverständlich mit Eurer bestehenden Lizenz verwendet werden dürfen. Unter Nutzungsrechte wird dies alles nochmals erklärt. Des Weiteren haben wir die Vertragsbestimmungen zum Download bereitgestellt.
MST

  • PS: @Toni,
    ja: alt und vollkommen überholt

Nennt mich einfach Tonipedia :D;)

Hi Michael,

Danke für die Stellungnahme. Haken dran.
Dennoch habe ich hiermit Bauchschmerzen:

  1. Wurden somit eben die Nutzungsrechte geändert (der Text war bis zum WE ein anderer)
  2. Bedeutet diese Änderung auch praktisch Einschränkungen:

es kann nur einen produktiven IP-Symcon-Server geben, der gleichzeitig die PushNotification bzw. das kommende Connect-Modul unterstützt.

Aus technischen Gründen für mich zwar nachvollziehbar, aus lizenztechnischen Gründen nicht!
Ich darf somit z.B. kein Hot-Standby- oder eine verteilte Installation mit mehreren IP-Symcon Installationen betreiben. Das war früher nicht eingeschränkt.
Ist das nun von Euch tatsächlich als (einhergehend mit einer „bewussten, gewollten“ - ) Lizenzänderung zu verstehen?

Genau das ist auch bei mir der Punkt. Für mich ändert diese neuere Erläuterung nichts an meinem Unverständnis zur Situation.
Ich habe u.a. mich für IPS unlimited entschieden, weil ich nicht nur unbegrenzt in meinen Variablen sein möchte, sondern auch, damit ich frei entscheiden kann, wie oft und warum ich das System mehrfach im Haus installieren möchte.
Beispielsweise für ein Backupsystem.

So langsam ärgere ich mich über diese Sache.

Dadurch ändert sich für mich der Nutzwert von IP_Symcon. Auch ich war der Meinung das ich privat in einem Haushalt beliebig viele Installationen betreiben darf.

Falls ich für eine Hot Stby bzw verteilte Lösung jeweils eine weitere Voll Lizenz benötige ist die IP-Symcon RASPI Entwicklung für mich wertlos (Ich würde den RASPI als Windows Ersatz nur als verteilte Lösung einsetzen wollen die sich auf der Homematic Ebene bereits bewährt hat)